AGB
SALLYTA CREATIVE GmbH
Hauptstraße 120b
77815 Bühl
Deutschland
Stand: 2026
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der SALLYTA Creative GmbH (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von der Agentur ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
2. Leistungen
Die Agentur bietet u.a. folgende Leistungen:
- Kampagnenideen, Shootings, strategische Beratung
- Visuelle Identität, Corporate Identity, Markenstrategie
- Webentwicklung, Webdesign, Branding
- Social Media Marketing, Online- und Offline-Marketing
- Printdesign, Art Direction, digitales Design, Print & Packaging
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot der Agentur.
3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch Angebot der Agentur und Annahme durch den Kunden zustande – z. B. durch Rücksendung eines unterschriebenen Angebots oder schriftliche Bestätigung per E-Mail.
3. Kosten für Angebotserstellung
Fordert ein potenzieller Kunde die Agentur zur Erstellung eines aufwändigen Angebots auf (zum Beispiel Konzeption,
Strategieanalyse, Präsentation) und kommt anschließend kein Auftrag zustande, ist die Agentur berechtigt, für den
entstandenen Aufwand ein angemessenes Honorar auf Basis der jeweils gültigen Stunden- oder Tagessätze zu berechnen,
sofern dies dem potenziellen Kunden vorab mitgeteilt wurde.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die konkrete Zahlungsmodalität richtet sich nach dem jeweiligen Projekt und wird im Angebot festgelegt. Sofern im Angebot
nichts anderes vereinbart ist, gilt folgendes Standardmodell:
- 40 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung
- 30 % zur Projektmitte (gemäß Angebot oder Absprache)
- 30 % bei Projektabschluss, vor Übergabe der finalen Ergebnisse
Abweichend hiervon kann für ein Projekt eine Ratenzahlung vereinbart werden. Dabei zahlt der Kunde einen im Angebot
festgelegten, gleichbleibenden Monatsbetrag über eine ebenfalls im Angebot festgelegte, feste Laufzeit. Die Einzelheiten
(Höhe der Raten, Laufzeit, Fälligkeiten) ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.
Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung per Überweisung fällig.
Zusätzliche Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind - wie zum Beispiel Kosten für Hosting,
Domainregistrierung, Lizenzen (zum Beispiel Schriftarten, Plugins, Drittanbieter-Tools) oder Nutzungsentgelte für
Stockmaterial - werden gesondert in Rechnung gestellt und mit einer Handling-Fee von 15 % auf den jeweiligen
Fremdkostenbetrag berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
Dies gilt ebenso für Produkte oder Leistungen, die nicht Teil der rein konzeptionellen oder kreativen Leistung sind, sondern
extern bezogen oder technisch umgesetzt werden müssen. Diese werden nicht pauschal verteilt, sondern klar als separate Positionen ausgewiesen und zusätzlich zur Vergütung berechnet.
Zeichnet sich ab, dass die tatsächlichen Kosten die im Angebot kalkulierten Kosten wesentlich (mehr als 25 %) übersteigen
werden, informiert die Agentur den Kunden hierüber unverzüglich, bevor die betroffene Leistung fortgeführt wird.
Leistungen im Bereich Online-Marketing (unter anderem Google Ads, Social-Media-Werbung) werden grundsätzlich auf
Vorkasse-Basis abgerechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt zu Beginn beziehungsweise am Ende des Vormonats. Ist die
Rechnung nicht bis zum 10. des jeweiligen Monats ausgeglichen, kann die Agentur die betroffenen Werbemaßnahmen bis
zum vollständigen Zahlungseingang aussetzen.
Bankgebühren, Auslandsüberweisungsspesen und vergleichbare Zahlungskosten trägt der Kunde.
6. Leistungsumfang, Korrekturen und Bereitstellung von Inhalten
Im Preis enthalten ist die im jeweiligen Angebot festgelegte Anzahl an Korrekturrunden. Weitere Änderungen werden nach
dem jeweils gültigen Stundensatz zusätzlich berechnet.
Stellt der Kunde Texte, Bilder oder sonstige Inhalte für ein Projekt zur Verfügung, ist der vom Kunden benannte
Ansprechpartner (siehe Ziffer 9) verpflichtet, deren Verwendungszweck und Platzierung eindeutig zu kennzeichnen (zum
Beispiel welches Bild für welchen Bereich, welcher Text für welche Seite beziehungsweise welchen Beitrag vorgesehen ist).
Dateien sind so zu benennen, dass ihre Zuordnung für die Agentur ohne Rückfrage nachvollziehbar ist.
Entstehen zusätzliche Korrekturrunden dadurch, dass Inhalte nicht eindeutig deklariert oder nicht nachvollziehbar benannt
wurden, werden diese nicht auf die im Angebot enthaltenen Korrekturrunden angerechnet, sondern nach dem jeweils gültigen
Stundensatz zusätzlich berechnet.
7. Lieferung und Abnahme
Die Lieferung erfolgt digital per E-Mail oder Downloadlink. Der Kunde hat innerhalb einer Woche Rückmeldung zu geben. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt das Werk als abgenommen.
8. Nutzungsrechte
Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, zeitlich und räumlich unbeschränkt, zur Verwendung der von der Agentur erbrachten Leistungen ausschließlich für folgende Zwecke:
- Unternehmenswebsite
- Social Media-Kanäle des Kunden
- Printwerbung
- PR- und Pressearbeit
- interne Kommunikation
Eine Bearbeitung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte (z. B. Tochtergesellschaften, externe Dienstleister) ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Agentur zulässig.
Das Urheberrecht verbleibt vollständig bei der Agentur. Entwürfe, Konzepte, Rohdaten oder offene Dateien sind – sofern nicht anders vereinbart – nicht Bestandteil der Übergabe und bleiben Eigentum der Agentur.
Die Nutzungsrechte gelten erst nach vollständiger Zahlung als übertragen. Bis dahin verbleiben sämtliche Rechte und Ergebnisse im alleinigen Eigentum der Agentur.
Kommt nach einer Präsentation, einem Pitch oder der Erstellung eines Konzepts kein Auftrag zwischen Kunde und Agentur
zustande, verbleiben sämtliche Rechte an den erbrachten Leistungen - insbesondere jegliches Nutzungsrecht - ausschließlich
bei der Agentur.
Eine über den ursprünglich vereinbarten Zweck hinausgehende, wiederholte Nutzung der Leistungen löst eine gesonderte
Vergütungspflicht aus, sofern diese nicht bereits im ursprünglichen Auftrag abgegolten ist.
9. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugänge rechtzeitig bereit. Kommt er dem nicht nach, kann die
Agentur Zusatzaufwände zum gültigen Stundensatz berechnen.
Der Kunde benennt eine entscheidungsbefugte Kontaktperson, die als zentraler Ansprechpartner für sämtliche Rückfragen der
Agentur zur Verfügung steht und für die Deklaration von Inhalten gemäß Ziffer 6 verantwortlich ist.
Stellt der Kunde Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Videos etc.) zur Verfügung, hat er sicherzustellen, dass ihm hierfür sämtliche
erforderlichen Rechte zustehen. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der
Nutzung dieser vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen die Agentur erhoben werden.
10. Datenschutz
Soweit zur Vertragserfüllung erforderlich, verarbeitet die Agentur personenbezogene Daten des Kunden beziehungsweise
seiner benannten Ansprechpartner sowie gegebenenfalls Daten von Endkunden des Kunden (zum Beispiel im Rahmen von
Mailings oder Social-Media-Kampagnen). Der Kunde ist gegenüber seinen eigenen Kunden und Kontakten für die Erfüllung
der Informationspflichten nach Art. 13/14 DSGVO verantwortlich.
Ist für die Verarbeitung eine Einwilligung der Betroffenen erforderlich, holt der Kunde diese ein. Soweit erforderlich, schließen
Kunde und Agentur die notwendigen datenschutzrechtlichen Vereinbarungen (zum Beispiel einen
Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO) gesondert ab.
11. Haftung
Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit und inhaltliche Richtigkeit der bereitgestellten Materialien verantwortlich. Die
Agentur haftet nicht für daraus resultierende Rechtsverstöße.
Die Haftung der Agentur ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet sie nur bei
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf typische und vorhersehbare Schäden. Gesetzliche
Regelungen (zum Beispiel Produkthaftung) sowie die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit bleiben unberührt.
12. Termine
Verbindlich vereinbarte Termine (zum Beispiel Workshops, Besprechungen) sind vom Kunden einzuhalten oder mindestens 24
Stunden vorher abzusagen. Bei wiederholtem unentschuldigtem Nichterscheinen kann der angesetzte Zeitraum berechnet
werden. Terminverzögerungen durch den Kunden verlängern die Projektlaufzeit entsprechend.
13. Vertragskündigung
Eine ordentliche Kündigung durch den Kunden ist vor Lieferung nur aus wichtigem Grund möglich. Bei vorzeitiger Kündigung
ist die Agentur berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen sowie pauschal 20 % der verbleibenden Auftragssumme in
Rechnung zu stellen. Der Kunde kann einen geringeren Schaden nachweisen.
14. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Mahnpauschale von 5,00 € pro Mahnung
berechnet. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
15. Referenznennung
Die Agentur darf abgeschlossene Projekte zu Demonstrationszwecken auf der eigenen Website oder in Präsentationen unter
Nennung des Kunden und unter Verwendung von Visualisierungen darstellen. Ein Widerspruch ist im Einzelfall schriftlich möglich.
16. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit aller im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen. Diese
Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.
17. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Ansprüche der Agentur
aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
18. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen unberührt.
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