AGB

SALLYTA CREATIVE GmbH‍

Hauptstraße 120b

77815 Bühl

Deutschland

Stand: 2026

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1. Geltungsbereich ‍

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der SALLYTA Creative GmbH (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von der Agentur ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

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2. Leistungen ‍

Die Agentur bietet u.a. folgende Leistungen:

- Kampagnenideen, Shootings, strategische Beratung

- Visuelle Identität, Corporate Identity, Markenstrategie

- Webentwicklung, Webdesign, Branding

- Social Media Marketing, Online- und Offline-Marketing

- Printdesign, Art Direction, digitales Design, Print & Packaging

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot der Agentur.

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3. Vertragsabschluss ‍

Ein Vertrag kommt durch Angebot der Agentur und Annahme durch den Kunden zustande – z. B. durch Rücksendung eines unterschriebenen Angebots oder schriftliche Bestätigung per E-Mail.

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3. Kosten für Angebotserstellung

Fordert ein potenzieller Kunde die Agentur zur Erstellung eines aufwändigen Angebots auf (zum Beispiel Konzeption,

Strategieanalyse, Präsentation) und kommt anschließend kein Auftrag zustande, ist die Agentur berechtigt, für den

entstandenen Aufwand ein angemessenes Honorar auf Basis der jeweils gültigen Stunden- oder Tagessätze zu berechnen,

sofern dies dem potenziellen Kunden vorab mitgeteilt wurde.

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5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die konkrete Zahlungsmodalität richtet sich nach dem jeweiligen Projekt und wird im Angebot festgelegt. Sofern im Angebot

nichts anderes vereinbart ist, gilt folgendes Standardmodell:

- 40 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung
- 30 % zur Projektmitte (gemäß Angebot oder Absprache)
- 30 % bei Projektabschluss, vor Übergabe der finalen Ergebnisse

Abweichend hiervon kann für ein Projekt eine Ratenzahlung vereinbart werden. Dabei zahlt der Kunde einen im Angebot

festgelegten, gleichbleibenden Monatsbetrag über eine ebenfalls im Angebot festgelegte, feste Laufzeit. Die Einzelheiten

(Höhe der Raten, Laufzeit, Fälligkeiten) ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.

Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung per Überweisung fällig.

Zusätzliche Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind - wie zum Beispiel Kosten für Hosting,

Domainregistrierung, Lizenzen (zum Beispiel Schriftarten, Plugins, Drittanbieter-Tools) oder Nutzungsentgelte für

Stockmaterial - werden gesondert in Rechnung gestellt und mit einer Handling-Fee von 15 % auf den jeweiligen

Fremdkostenbetrag berechnet, sofern nicht anders vereinbart.

Dies gilt ebenso für Produkte oder Leistungen, die nicht Teil der rein konzeptionellen oder kreativen Leistung sind, sondern

extern bezogen oder technisch umgesetzt werden müssen. Diese werden nicht pauschal verteilt, sondern klar als separate Positionen ausgewiesen und zusätzlich zur Vergütung berechnet.

Zeichnet sich ab, dass die tatsächlichen Kosten die im Angebot kalkulierten Kosten wesentlich (mehr als 25 %) übersteigen

werden, informiert die Agentur den Kunden hierüber unverzüglich, bevor die betroffene Leistung fortgeführt wird.

Leistungen im Bereich Online-Marketing (unter anderem Google Ads, Social-Media-Werbung) werden grundsätzlich auf

Vorkasse-Basis abgerechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt zu Beginn beziehungsweise am Ende des Vormonats. Ist die

Rechnung nicht bis zum 10. des jeweiligen Monats ausgeglichen, kann die Agentur die betroffenen Werbemaßnahmen bis

zum vollständigen Zahlungseingang aussetzen.

Bankgebühren, Auslandsüberweisungsspesen und vergleichbare Zahlungskosten trägt der Kunde.

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6. Leistungsumfang, Korrekturen und Bereitstellung von Inhalten‍

Im Preis enthalten ist die im jeweiligen Angebot festgelegte Anzahl an Korrekturrunden. Weitere Änderungen werden nach

dem jeweils gültigen Stundensatz zusätzlich berechnet.

Stellt der Kunde Texte, Bilder oder sonstige Inhalte für ein Projekt zur Verfügung, ist der vom Kunden benannte

Ansprechpartner (siehe Ziffer 9) verpflichtet, deren Verwendungszweck und Platzierung eindeutig zu kennzeichnen (zum

Beispiel welches Bild für welchen Bereich, welcher Text für welche Seite beziehungsweise welchen Beitrag vorgesehen ist).

Dateien sind so zu benennen, dass ihre Zuordnung für die Agentur ohne Rückfrage nachvollziehbar ist.

Entstehen zusätzliche Korrekturrunden dadurch, dass Inhalte nicht eindeutig deklariert oder nicht nachvollziehbar benannt

wurden, werden diese nicht auf die im Angebot enthaltenen Korrekturrunden angerechnet, sondern nach dem jeweils gültigen

Stundensatz zusätzlich berechnet.

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7. Lieferung und Abnahme

Die Lieferung erfolgt digital per E-Mail oder Downloadlink. Der Kunde hat innerhalb einer Woche Rückmeldung zu geben. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt das Werk als abgenommen.

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8. Nutzungsrechte

Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, zeitlich und räumlich unbeschränkt, zur Verwendung der von der Agentur erbrachten Leistungen ausschließlich für folgende Zwecke:

- Unternehmenswebsite

- Social Media-Kanäle des Kunden

- Printwerbung

- PR- und Pressearbeit

- interne Kommunikation

Eine Bearbeitung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte (z. B. Tochtergesellschaften, externe Dienstleister) ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Agentur zulässig.

Das Urheberrecht verbleibt vollständig bei der Agentur. Entwürfe, Konzepte, Rohdaten oder offene Dateien sind – sofern nicht anders vereinbart – nicht Bestandteil der Übergabe und bleiben Eigentum der Agentur.

Die Nutzungsrechte gelten erst nach vollständiger Zahlung als übertragen. Bis dahin verbleiben sämtliche Rechte und Ergebnisse im alleinigen Eigentum der Agentur.

Kommt nach einer Präsentation, einem Pitch oder der Erstellung eines Konzepts kein Auftrag zwischen Kunde und Agentur

zustande, verbleiben sämtliche Rechte an den erbrachten Leistungen - insbesondere jegliches Nutzungsrecht - ausschließlich

bei der Agentur.

Eine über den ursprünglich vereinbarten Zweck hinausgehende, wiederholte Nutzung der Leistungen löst eine gesonderte

Vergütungspflicht aus, sofern diese nicht bereits im ursprünglichen Auftrag abgegolten ist.

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9. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugänge rechtzeitig bereit. Kommt er dem nicht nach, kann die

Agentur Zusatzaufwände zum gültigen Stundensatz berechnen.

Der Kunde benennt eine entscheidungsbefugte Kontaktperson, die als zentraler Ansprechpartner für sämtliche Rückfragen der

Agentur zur Verfügung steht und für die Deklaration von Inhalten gemäß Ziffer 6 verantwortlich ist.

Stellt der Kunde Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Videos etc.) zur Verfügung, hat er sicherzustellen, dass ihm hierfür sämtliche

erforderlichen Rechte zustehen. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der

Nutzung dieser vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen die Agentur erhoben werden.

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10. Datenschutz

Soweit zur Vertragserfüllung erforderlich, verarbeitet die Agentur personenbezogene Daten des Kunden beziehungsweise

seiner benannten Ansprechpartner sowie gegebenenfalls Daten von Endkunden des Kunden (zum Beispiel im Rahmen von

Mailings oder Social-Media-Kampagnen). Der Kunde ist gegenüber seinen eigenen Kunden und Kontakten für die Erfüllung

der Informationspflichten nach Art. 13/14 DSGVO verantwortlich.

Ist für die Verarbeitung eine Einwilligung der Betroffenen erforderlich, holt der Kunde diese ein. Soweit erforderlich, schließen

Kunde und Agentur die notwendigen datenschutzrechtlichen Vereinbarungen (zum Beispiel einen

Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO) gesondert ab.

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11. Haftung

Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit und inhaltliche Richtigkeit der bereitgestellten Materialien verantwortlich. Die

Agentur haftet nicht für daraus resultierende Rechtsverstöße.

Die Haftung der Agentur ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet sie nur bei

Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf typische und vorhersehbare Schäden. Gesetzliche

Regelungen (zum Beispiel Produkthaftung) sowie die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder

Gesundheit bleiben unberührt.

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12. Termine

Verbindlich vereinbarte Termine (zum Beispiel Workshops, Besprechungen) sind vom Kunden einzuhalten oder mindestens 24

Stunden vorher abzusagen. Bei wiederholtem unentschuldigtem Nichterscheinen kann der angesetzte Zeitraum berechnet

werden. Terminverzögerungen durch den Kunden verlängern die Projektlaufzeit entsprechend.

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13. Vertragskündigung

Eine ordentliche Kündigung durch den Kunden ist vor Lieferung nur aus wichtigem Grund möglich. Bei vorzeitiger Kündigung

ist die Agentur berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen sowie pauschal 20 % der verbleibenden Auftragssumme in

Rechnung zu stellen. Der Kunde kann einen geringeren Schaden nachweisen.

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14. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Mahnpauschale von 5,00 € pro Mahnung

berechnet. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

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15. Referenznennung

Die Agentur darf abgeschlossene Projekte zu Demonstrationszwecken auf der eigenen Website oder in Präsentationen unter

Nennung des Kunden und unter Verwendung von Visualisierungen darstellen. Ein Widerspruch ist im Einzelfall schriftlich möglich.

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16. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit aller im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen. Diese

Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.

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17. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Ansprüche der Agentur

aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

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18. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit

der übrigen Bestimmungen unberührt.

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